Mitgliedseinrichtungen

Mitglied in der DAFA können Forschungseinrichtungen (z.B. Universitäten) oder Teile von Forschungseinrichtungen (z.B. Fakultäten, Institute) werden, die in der deutschen Agrar- und Ernährungsforschung im weiteren Sinne tätig sind. Hierzu zählen viele Forschungsdisziplinen, die sich mit dem Agrar- und Ernährungssektor befassen (Landwirtschaft, Ernährung und Lebensmittel, Gartenbau, Weinbau, Forst- und Holzwirtschaft, Fischerei, Veterinärmedizin, Teilen der Umwelt- und Geowissenschaften).

Natürliche Personen können nicht Mitglied der DAFA werden. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist eine überwiegende und dauerhafte Finanzierung aus öffentlichen Mitteln, unabhängig von der Rechtsform.

Einrichtungen des Bundes und der Länder

Einrichtungen des Bundes

Einrichtungen der Länder

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