Mitgliedseinrichtungen
Mitglied in der DAFA können Forschungseinrichtungen (z.B. Universitäten) oder Teile von Forschungseinrichtungen (z.B. Fakultäten, Institute) werden, die in der deutschen Agrar- und Ernährungsforschung im weiteren Sinne tätig sind. Hierzu zählen viele Forschungsdisziplinen, die sich mit dem Agrar- und Ernährungssektor befassen (Landwirtschaft, Ernährung und Lebensmittel, Gartenbau, Weinbau, Forst- und Holzwirtschaft, Fischerei, Veterinärmedizin, Teilen der Umwelt- und Geowissenschaften).
Natürliche Personen können nicht Mitglied der DAFA werden. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist eine überwiegende und dauerhafte Finanzierung aus öffentlichen Mitteln, unabhängig von der Rechtsform.